AUSSCHÜTTUNG: Die angestrebte Rendite beträgt unter den im Prospekt getroffenen Annahmen mindestens 10% p. a. (Rendite auf das durchschnittlich gebundene eingesetzte Kapital)
GEPLANTE LAUFZEIT: Unter "Multiflex?-Ansatz versteht man das Beteiligungsangebot mit unterschiedlichen
Laufzeiten, unter denen der interessierte Anleger eine Vermögensanlage unter Berücksichtigung seiner speziellen Bedürfnisse wählen kann. Der "Multiflex?-Ansatz bietet dem interessierten Anleger einen Laufzeitenfächer, mit dem den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. So kann der Anleger wählen zwischen folgenden Laufzeiten: Kurze Laufzeit /Beteiligung endet zum 31.12.2015), mittlere Laufzeit (Beteiligung endet zum 31.12.2018 und längere Laufzeit (Beteiligung endet zum 31.12.2021). Jeder Anleger hat das Recht, bis zu 40% der anteilig auf ihn ab dem Jahr 2012 entfallenden Gewinne zu entnehmen. Hierfür ist eine gesonderte Anforderung der Gewinne durch den Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft erforderlich.
FINANZIERUNG: Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt 25 Mio. Euro Ausgehend von einer Mindestzeichnungssumme von 10.000 Euro beträgt die maximale Anzahl der angebotenen Anteile somit 2.500. Der Geschäftsführung der
Gesellschaft steht es frei, bis zum 31.12.2012 den Gesamtbetrag in einem oder mehreren Schritten auf bis zu 50 Mio. Euro zu erhöhen, so dass dann die maximale Anzahl der Anteile 5.000 beträgt. Die Mindestanzahl der angebotenen Anteile ist eins.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Der Fonds ist eine gewerblich tätige Personengesellschaft; Anleger erzielen als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Anlageobjekt sind besicherte, unbesicherte, titulierte und untitulierte Forderungen,die von Kreditinstituten oder sonstigen Forderungsinhabern auf Grundlage von Kaufverträgen erworben werden. Diese Forderungen stehen im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht im Einzelnen fest. Es handelt sich daher um ein Blind Pool-Konzept.
Die Investitionskriterien, welche sich die NPL Investor GmbH & Co. Erste KG zur Beachtung bei Investitionen gesetzt hat, sehen vor: Besicherte, unbesicherte, titulierte und untitulierte Forderungen, zu erwerben; das für Investitionen in Forderungen insgesamt genutzte Kapital ist mindestens in Höhe von 80% in besicherte Forderungen zu investieren, davon wiederum überwiegend in grundbuchrechtlich besicherte Forderungen nach deutschem Recht; von diesen Forderungen werden mehr als 50% grundbuchrechtlich besicherte Forderungen nach deutschem Recht sein; auf das für Investitionen in Forderungen insgesamt genutzte Kapital bezogen werden mehr als 40% der Forderungen grundbuchrechtlich besicherte Forderungen nach
deutschem Recht sein.
FONDSMANAGEMENT: Die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Kapitalanlage ist, dass die besicherten und unbesicherten Forderungen im Rahmen des Servicing professionell bearbeitet und abgewickelt werden, damit Erlöse erwirtschaftet werden. Die
Gartenstadt-Gesellschaft Hellerau AG gegr. 1908, die Vertragspartner des Emittenten ist, ist ein Dienstleister, der in einer Firmengruppe tätig ist, die bereits seit 1994 gestörte Immobilienforderungen eingekauft, entwickelt und erfolgreich verwertet haben. Die Gartenstadt-Gesellschaft Hellerau AG gegr. 1908 ist auf die Aufarbeitung und Abwicklung von besicherten (überwiegend durch Immobilien besichert) und unbesicherten Forderungen spezialisiert. Sie verfügt über hochqualifizierte Mitarbeiter, Immobilienfachwirte, Asset-Manager, Wirtschaftsermittler, Wirtschafts- bzw. Insolvenzrechtsanwälte. Die Gartenstadt-Gesellschaft Hellerau AG gegr. 1908 arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis, d.h. sie erhält 30% der erzielten Erlöse. Darüber hinaus ist der Servicer für die Aktenverwaltung durch spezialisierte Rechtsanwälte beauftragt und erhält dafür eine monatliche Pauschale von 15.000 Euro. Die Gartenstadt-Gesellschaft Hellerau AG gegr. 1908 arbeitet nach den Grundsätzen der "Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.?
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar.Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer
Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.